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Unterrichtung nach §34a GewO

Die Unterrichtung nach §34a GewO ermöglicht Arbeitnehmern eine Beschäftigung in der Sicherheitsbranche im Bereich Revierdienst, Streifenwachdienst, Objektschutz, Werkschutz, Empfangsdienst, Geld- und Werttransport, Personenschutz.

Die Unterrichtung nach §34a der Gewerbeordnung ist gesetzlich geregelt, wird durch die zuständige IHK durchgeführt und nicht von der Sicherheitsfachschule.

Zweck der Unterrichtung ist es, die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen mit den rechtlichen Vorschriften und fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung vertraut zu machen, die für die Ausübung des Gewerbes notwendig sind. Dies soll in einem Umfang geschehen, der ihnen die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben ermöglicht.

Das Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe umfasst inhaltlich die Sachgebiete:

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherheitsdienste
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen, sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Deutsch B2 in Wort und Schrift
  • Einwandfreies Führungszeugnis
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