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Sachkundeprüfung §34a GewO

Um in der Sicherheitsbranche zu arbeiten, braucht es ein hohes Maß an Verantwortung und Fachwissen. Die Sachkundeprüfung nach §34a ermöglicht es, die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen mit den rechtlichen Vorschriften, fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung vertraut zu machen.

Die Sicherheitsfachschule bietet AZAV- zertifizierte Vorbereitungskurse zur Prüfung bei einer IHK an. Deren Dauer beträgt 120 und 160 Unterrichtseinheiten. Außerdem können Vorbereitungslehrgänge mit 240 UE und Zertifikat über AZAV besucht werden.

Die bestandene Sachkundeprüfung §34a belegt die fachliche und menschliche Eignung einer Person für eine Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe und wird von der IHK nach erfolgreichem Bestehen der Sachkundeprüfung ausgestellt.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Deutsch B2 in Wort und Schrift
  • Einwandfreies Führungszeugnis
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