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Interventionskraft

Die Interventionskraft (IK) ist für spezifische Einsätze qualifiziert und reagiert bei Alarmen in bewachten Gebäuden oder Sicherheitssystemen vor Ort, meist mit Funkwagen oder Motorrad, um gemeinsam mit der Polizei die Situation zu bewältigen.

Informationsblatt zur Interventionskraft - gem. VdS 2172
Schulung und Wissensfeststellung

Für wen ist die Schulung zur Interventionskraft sinnvoll?

  • Mitarbeiter/innen von Bewachungsunternehmen / des Werkschutzes mit den Tätigkeitsschwerpunkten:
  • Interventionskraft / Alarmverfolgung
  • Alarm- und Revierfahrer
  • Streifenfahrer

Teilnehmerkreis:

  • Arbeitsuchende
  • Beschäftigte im Sicherheitsgewerbe mit Weiterbildungsabsicht
  • Quereinsteiger (Umschulung)

Teilnehmeranzahl:

Kleingruppen bis zu 15 Personen

Voraussetzungen:

  • Deutsch auf B2 Niveau
  • Voraussetzungen gemäß § 34a GewO für eine Bewachungstätigkeit, wie Unterrichtung oder IHK-Sachkundeprüfung gem. § 34a GewO und
  • Führungszeugnis ohne Eintrag
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • Körperliche Eignung
  • Führerschein vorteilhaft

Inhalte:

  • Rechtliche Grundlagen der Interventionstätigkeit
  • Dienstkunde
  • Umgang mit Menschen
  • Technische Hilfsmittel
  • Praktische Alarmübungen
  • Wissensfeststellung (schriftlicher Test nach VdS-Vorgaben)
  • Praktische Abschlussübung


Methode:

  • Präsenzveranstaltung
  • Lehr- und Unterrichtsgespräch
  • Gruppenarbeiten
  • Fallbeispiele

Dauer:

Fünf Tage: 24-stündige Schulungsmaßnahme an vier Tagen (32 UE à 45 Min); die Wissensfeststellung und die praktische Abschlussübung erfolgen am fünften Tag

Ablauf der Wissensfeststellung zur Interventionskraft

  • Durchführung der Wissensfeststellung nach VdS 2172 durch die von der VdS-Zertifizierungsstelle vorgegebenen Multiple-Choice-Fragen
  • Durchführung einer praktischen Abschlussübung anhand eines Fallbeispiels
  • Die bestandene Wissensfeststellung führt zum Abschluss „Interventionskraft“ und wird durch ein von der Ausbildungsstätte ausgestelltes Zertifikat dokumentiert
  • Anhand einer Teilnahmebescheinigung nachgewiesen, dass die gemäß DIN 77200 geforderte zusätzliche 24-stündige Schulungsmaßnahme für Interventionskräfte, erfolgreich durchgeführt wurde
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