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Fortbildung Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK)

Als Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK) schützt du Anlagen, Objekte und Werte und gewährleistet die Sicherheit von Personen. Ob im Streifendienst, auf Veranstaltungen, bei Werttransporten, beim Werksschutz, im Personenschutz oder bei Verkehrsdiensten ergreifst du die richtigen Maßnahmen zur Gefahrenabwehr.

Die Sicherheitsfachschule bietet Prüfungsvorbereitung zur GSSK an. Diese dauert in etwa 240 UE, und wird nach Vereinbarung durchgeführt.

Die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft ist eine Fortbildung.

Ziel:

Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Qualifikation vorhanden ist, folgende im Zusammenhang stehende Aufgaben einer Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft in der Sicherheitswirtschaft (gewerbliche Sicherheitsunternehmen und betriebliche Sicherheitseinrichtungen), insbesondere in Bewachungs-, Sicherungs- und Ordnungsdiensten, Veranstaltungs- und Verkehrsdiensten, wahrnehmen zu können:

  • Abwenden von Schäden und Gefahren
  • Aufrechterhalten von Sicherheit und Ordnung
  • Nutzen der zur Verfügung stehenden Schutz- und Sicherheitstechnik
  • Kundenorientiertes Handeln und Kommunizieren sowie deeskalierendes Wirken
  • Beurteilen der eigenen rechtlichen Stellung sowie Berücksichtigen von Gesetzen und Vorschriften

Die mit Erfolg abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft.

 

Zulassungsvoraussetzungen:

  • Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder
  • Eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen
  • Ein Mindestalter von 24 Jahren
  • Die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt
  • Deutsch B2 in Wort und Schrift
  • Einwandfreies Führungszeugnis
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