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Reform des Vergaberechts eröffnet viele Chancen

Die Bundesregierung packt die geplante Vergaberechtsreform mit einer öffentlichen Konsultation an, die am 29. Dezember 2022 begonnen hat. Organisationen, Unternehmen und Verbände sowie interessierte Bürgerinnen und Bürger sind eingeladen, ihre Ideen und Vorschläge zu 21 Fragen aus fünf Aktionsfeldern einzureichen.

Mit der Reform verfolgt die Bundesregierung das Ziel, öffentliche Vergabeverfahren einfacher, professioneller, digitaler und schneller zu gestalten. Das wurde bereits im Koalitionsvertrag festgehalten. Zudem sollen die öffentliche Beschaffung und Vergabe wirtschaftlicher, sozialer, ökologischer und innovativer werden.

Die deutsche Securitas-Gruppe begrüßt die Möglichkeit zur Stellungnahme beim geplanten Transformationsvorhaben im Vergaberecht und nimmt diese gerne wahr.

Die öffentliche Hand ist ein wichtiger Partner für Securitas. Unsere Gesellschaften nehmen regelmäßig an Ausschreibungen teil, um unsere Partnerschaft weiter auszubauen und die öffentliche Hand bei ihren Aufgaben zu unterstützen.

Trotz zahlreicher Reformen bedeuten Ausschreibungen immer noch einen hohen Aufwand für alle Beteiligten. Dies führt erfahrungsgemäß dazu, dass beide Seiten nicht so wirtschaftlich und qualitativ hochwertig arbeiten können, wie es möglich wäre.

Daher begrüßen wir die Bemühungen um ein effizienteres Vergabeverfahren, und dabei vor allem den Aspekt, mit einer sozialeren, ökologischen Vergabe eine nachhaltigere Wirtschaft zu fördern. Dies ist unseres Erachtens ein wichtiger Schritt zu einer modernen und nachhaltigen Beschaffung im öffentlichen Auftragswesen.

Zudem sehen wir in allen fünf Aktionsfeldern hohes Potenzial für mehr Fortschritt im Vergabewesen. Insbesondere mehr Digitalisierung (Aktionsfeld 3) sowie ein einfacheres und schnelleres Vergabeverfahren (Aktionsfeld 4) begrüßen wir.

Ein weiterer wesentlicher Baustein der Reform muss aus Sicht von Securitas sein, von reinen Preisvergaben abzurücken und Vergabeentscheidungen eher auf Basis von Qualitätskriterien zu treffen. Dafür sollte Qualität mit mindestens 70 % gewichtet werden. Nur so kann eine qualitative und zuverlässige Leistung der Privatwirtschaft an die öffentliche Hand gesichert werden.

 

Umwelt- und klimafreundliche Beschaffung stärken

Aus unserer Sicht ist eine Berücksichtigung von Klima- und Umweltschutzmaßnahmen im Rahmen der Zuschlagskriterien am sinnvollsten, um sicherzustellen, dass die angestrebten Effekte auch greifen. Die Aufnahme von Klima- und Umweltschutzmaßnahmen allein in den Leistungsbeschreibungen und/oder Ausführungsbedingungen reicht hingegen nicht, da hiermit keine hinreichenden Anreize bestehen die Vorgaben umzusetzen. Bei einer Berücksichtigung als Eignungskriterium bestünde die Gefahr, den potenziellen Adressatenkreis unnötig zu beschränken.

Bei einer Berücksichtigung in den Zuschlagskriterien hingegen werden die Unternehmen belohnt, die sich an die europäischen Nachhaltigkeitsregeln halten. Gleichzeitig wird echter Wettbewerb zugelassen und der Adressatenkreis bleibt groß. Wir halten das für wichtig, weil ernstgemeinte Bemühungen um eine klimaneutrale Ausrichtung seitens der Unternehmen mit hohen Kosten verbunden sind, die wiederum den Angebotspreis erhöhen.

Dieser Weg setzt jedoch die Bereitschaft der öffentlichen Hand voraus, von der reinen Preisvergabe abzurücken, mit der sich eine nachhaltige, qualitative und wirtschaftliche Beschaffung heutzutage nicht mehr vereinbaren lässt. Zudem plädieren wir dafür, die Nachhaltigkeitsversprechen der Unternehmen mit einem Mandat während der gesamten gemeinsamen Zusammenarbeit zu überprüfen.

 

Verbindliche Kriterien für mehr Nachhaltigkeit schaffen

Im öffentlichen Beschaffungswesen bietet derzeit allein Paragraf 59 der Vergabeverordnung die Möglichkeit der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten durch die Berechnung von Lebenszykluskosten. Demnach kann der öffentliche Auftraggeber vorgeben, dass das Zuschlagskriterium „Kosten“ auf Grundlage der Lebenszykluskosten der angebotenen Leistungen für einen definierten Zeitraum berechnet wird. Allerdings dürfte sich dieses Vorgehen in der Praxis insbesondere für Dienstleister als untauglich erweisen, weil es zu kompliziert ist, kaum greifbar und kostenintensive Beratung erfordert. Zudem kann die öffentliche Verwaltung wenig mit den Zahlen anfangen.

In der Privatwirtschaft hingegen hat sich längst das Arbeiten mit anerkannten Programmen wie UN Global Compact, die Science Based Target Initiative, das Carbon Disclosure Project oder Ecovadis Zertifikate etabliert. Ein Vorteil ist, dass sich der Aufwand bei der Nachweisführung zur Einhaltung nachhaltiger Standards hierbei erheblich reduziert, da die Organisationen beziehungsweise die Programme dies bereits im Rahmen der Zertifizierung erledigt haben und der Verwaltung Nachweise digital zur Verfügung gestellt werden können.

Praktische Anleitungen, Begründungspflichten, Selbstverpflichtungen, Quoten, Ge- und Verbote oder Mindeststandards für potenzielle Bewerberinnen und Bewerber können als Hilfestellungen für ein besseres Verständnis bei den Interessierten sorgen und ihre Motivation für eine Bewerbung erhöhen. Dass sie spürbar zu einer nachhaltigen öffentlichen Beschaffung beitragen, sehen wir jedoch nicht. Aus unserer Sicht kann dieser Wandel nur mithilfe von Eignungs- oder Zuschlagskriterien erfolgreich betrieben werden.

Umwelt- und Klimaschutz ist eine globale Aufgabe über alle Branchen und Leistungen hinweg. Auch auf den ersten Blick klimaferne Märkte wie personelle Dienstleistungen wirken langfristig auf das Klima, wenn die gesamte Wertschöpfungskette bis zur Leistungserbringung betrachtet wird. Sicherlich gibt es branchenabhängige Unterschiede, die eine besondere Gewichtung erfordern. Daher geht es nicht um die Frage, ob Nachhaltigkeitsziele in das Vergabeverfahren aufgenommen werden, sondern darum, welche Maßstäbe an diese produkt- oder leistungsbezogen gesetzt werden.

 

Auf die sozial-nachhaltige Beschaffung kommt es an

Neben der Stärkung einer nachhaltigen Wirtschaft geht es bei der Reform des Vergaberechts auch um den Erhalt sozialer Verantwortung. Diese sollte aus unserer Sicht über die Entlohnung nach Tarif hinausgehen und zusätzliche Leistungen beinhalten wie übertarifliche Zulagen, Betriebsrente oder andere soziale Leistungen. Um die Fluktuation bei Mitarbeitenden zu verringern, können auch Maßnahmen für mehr Sicherheit und Gesundheit durchgeführt werden. All diese Bemühungen tragen zu einer nachhaltigen Leistung und Beschaffung bei. Die Sicherung sozialer Gerechtigkeit sehen wir deshalb als ein wichtiges Kriterium für nachhaltiges Wirtschaftswachstum an.

 

Digitalisierung des Beschaffungswesens ausbauen

Digitale Bekanntmachungs-Services, elektronische Standardformulare, der Datenservice öffentlicher Einkauf – die digitale Transformation im Beschaffungswesen geht voran. Zahlreiche Vergabeplattformen sind bekannt und werden auch verwendet. Darüber hinaus sehen wir aber noch Möglichkeiten, um die Prozesse effizienter zu gestalten.

Wünschenswert wäre beispielsweise, die Vielfalt der Systeme zu verringern oder - besser noch - ein einheitliches, nutzerfreundliches Zugangsportal zu schaffen. Bewerberinnen und Bewerber müssen derzeit bei öffentlichen Ausschreibungen regional und behördenabhängig unterschiedliche Nutzerprofile anlegen. Dabei sind die Signaturvorgaben weiterhin kompliziert.

Zudem bewerten wir das Vorgehen der öffentlichen Verwaltung als ineffizient, wenn sie auf die Übermittlung von bereits hochgeladenen Unterlagen in Papierform besteht. Dies bedeutet einen erheblichen Aufwand und widerspricht dem Ziel der Ressourcenschonung.

 

Vergabeverfahren vereinfachen und beschleunigen

Wir sehen ein hohes Potenzial, das Vergaberecht zu vereinfachen und zu beschleunigen. Es wäre vor allem wünschenswert, wenn Begleitdokumente wie Eigenerklärungen, besondere Vertragsbedingungen (BVB) und zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) vereinheitlicht würden und auf sich wiederholende Erklärungen und Regelungen verzichtet werden könnte.

Des Weiteren sehen wir Chancen zur Optimierung in der Vorgabe von Ausschreibungszeiträumen. Unserer Erfahrung nach werden Abgabefristen noch allzu oft unsachgemäß gewählt. Das Problem dabei ist, dass beispielsweise der Ausschreibungsgegenstand in der gesetzten Zeit nicht beschaffbar oder nur durch den Bestandsvertragspartner lieferbar ist.

Dass die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber an öffentlichen Vergabeverfahren rückläufig ist, liegt unserer Ansicht nach jedoch vor allem an der Tatsache der ausschließlichen Preisvergabe, die eine wirtschaftliche und qualitative Erbringung unmöglich macht.

Auch Nebenangebote werden oftmals nicht zugelassen, sodass neuere Entwicklungen und Potenziale der öffentlichen Hand ungenutzt bleiben. All dies setzt eine Professionalisierung der Verwaltung in der Handhabung und Bewertung von Vergabethemen voraus.

Folglich wäre es zu begrüßen, wenn die vielen unterschiedlichen Regelungen unter dem Dach eines einheitlichen Gesetzes zusammenfinden.

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