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Das LkSG und KMU

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist ein wichtiges Instrument, um die Verantwortung für Menschenrechte und Umweltstandards entlang der gesamten Lieferkette sicherzustellen. KMU haben in diesem Zusammenhang besondere Pflichten zu erfüllen. Welche das sind und wie Sie dafür sorgen können, diese zu erfüllen, erfahren Sie hier.

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und seine Auswirkungen auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU)


Am 1. Januar 2023 ist das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft getreten. Dieses verpflichtet Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten und mindestens einem Standort in Deutschland zur Sicherung von Menschenrechten und zur Erfüllung ihrer Pflichten gegenüber Zulieferern und Geschäftspartnern. Unternehmen sind also dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre Lieferketten nicht durch Menschrechtsverletzungen, Umweltverschmutzungen oder andere schwere Verstöße gegen international anerkannte Arbeitsnormen belastet sind. Zu diesen Normen gehören beispielsweise das Verbot von Kinder- und Zwangsarbeit, der Schutz der Gesundheit von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Auch sollen Umweltstandards gesetzt und Korruption verhindert werden. Für Unternehmen heißt das, dass sie ihre Lieferketten überwachen, bewerten und Maßnahmen ergreifen müssen, um Risiken für potenzielle Verstöße zu minimieren. Ab Januar 2024 betrifft das LkSG auch Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden. Auch diese Unternehmen werden dazu verpflichtet, einen Prozess unter Einhaltung der unternehmerischen Sorgfalt zur Achtung der Menschenrechte innerhalb der gesamten Lieferkette einzuführen. Verstöße gegen die Bestimmungen können mit Sanktionen und Geldbußen belegt werden.


Auch KRITIS-Betreiber in der Pflicht


Die Verantwortung für die Sicherheit von KRITIS-Infrastrukturen und die Umsetzung der Anforderungen liegt bei den Betreibern. KRITIS-Betreiber haben eine besondere Verantwortung im Hinblick auf die Sicherheit und Zuverlässigkeit ihrer Infrastrukturen und ihres Betriebs – sie handeln nicht isoliert, sondern beziehen ihre Waren und Dienstleistungen auch von Partnern, Lieferanten und Logistikunternehmen. Sie sind dafür verantwortlich, die Sicherheitsanforderungen an ihre Dienstleister weiterzugeben und die praktikable Umsetzung der Anforderung zu überwachen.


Welche Pflichten kommen auf Unternehmen zu?


Ziel des Gesetzes ist es grundsätzlich, dass Unternehmen ein auf die Lieferkette bezogenes Risikomanagement umsetzen, um Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden zu verhindern. Die Identifizierung möglicher Risiken muss dabei entlang der gesamten Lieferkette erfolgen: Das heißt, dass die Musterung der direkten Lieferanten nicht mehr genügt, auch deren Zulieferer müssen begutachtet werden.

Die im LkSG vorgesehenen konkreten Sorgfalts- und Berichtspflichten sind:

  • Einrichtung eines Risikomanagements
  • Festlegung einer betriebsinternen Zuständigkeit
  • Durchführung regelmäßiger Risikoanalysen (anlassbezogen / 1x im Jahr)
  • Verabschiedung einer Grundsatzerklärung Verankerung von Präventionsmaßnahmen
  • Ergreifen von Abhilfemaßnahmen
  • Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens
  • Umsetzung von Sorgfaltspflichten in Bezug auf Risiken bei mittelbaren Lieferanten
  • Dokumentation und Berichterstattung

Bisher waren diese Themen vor allem für große Konzerne relevant, die einen großen Einfluss auf ihre Lieferketten haben. Mit dem neuen Gesetz werden nun auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) verpflichtet, sich mit den Themen auseinanderzusetzen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.


Haftungsrisiken für KMU minimieren


Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) wie Supermärkte oder Apotheken, die Produkte aus KRITIS-Unternehmen beziehen, etwa Lebensmittel und Medikamente aus Zentrallagern, sind indirekt von der neuen Gesetzesregelung betroffen. Sie müssen interne Prozesse definieren, eine Risikoanalyse durchführen, Präventionsmaßnahmen einführen, einen Beschwerdemechanismus einrichten und einen Jahresbericht veröffentlichen. Das Gesetz regelt die Sorgfaltspflichten der Betriebe in der Lieferkette und stellt hohe Anforderungen an die Compliance-Systeme der Unternehmen. Gleichzeitig wird dadurch ein neues Risiko für KMU geschaffen: Die Haftung für Verstöße gegen das Gesetz.


KMU waren bisher von solchen Haftungsrisiken weitgehend verschont. Durch das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) können sie inzwischen jedoch zur Rechenschaft gezogen werden, wenn sie ihren Sorgfaltspflichten nicht nachkommen. Dieses Risiko ist umso höher, als dass die meisten KMU noch keine umfassenden Compliance-Systeme haben. Sie müssen also in kurzer Zeit ein solches System aufbauen und umsetzen – eine Aufgabe, die vor allem für kleinere Unternehmen mit begrenzten Ressourcen schwierig sein kann. Das erfordert von Unternehmen klare Verantwortlichkeiten, was sie zur Handlung auffordert. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ist es jedoch schwierig, diese Anforderungen zu erfüllen, vor allem da sie oft nicht über die notwendigen Ressourcen oder Fachkenntnisse verfügen.


Unsere Dienstleistungen


Securitas berät umfassend im Bereich Corporate Risk Management und bietet maßgeschneiderte Sicherheitslösungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) an. Mit fundiertem Know-how und modernen Konzepten helfen wir unseren Kunden, Gefährdungen und Verluste zu vermeiden. Wir unterstützen Sie und Ihr Unternehmen bei der Durchführung von Risikoanalysen und der Ansprache von Lieferanten und Partnern.


Unsere Mitarbeitenden analysieren und planen gemeinsam mit Ihnen Sicherheitskonzepte, die alle wesentlichen Einzelheiten über Gefahrenpotenziale und deren mögliche Abwehr enthalten.
Mit unserem qualifizierten Fachwissen unterstützen wir Sie dabei, Gefahrenpotenziale zu erkennen und notwendige Maßnahmen einzuleiten, um ein eventuelles Schadensausmaß gering zu halten. Ziel ist es, unsere Kunden sicher, resilient und effizient aufzustellen. Daneben ist Transparenz als relevanter Wettbewerbsvorteil nicht mehr wegzudenken: In einem Wettbewerb, der zunehmend auf Nachhaltigkeit setzt, spielt auch für KMU Transparenz entlang der Lieferkette eine immer größere Rolle, um sich gegenüber Mitwettbewerbern zu positionieren.

Mit Securitas als Dienstleister können Sie sicher sein, einen Partner an Ihrer Seite zu haben der Sie nicht nur kompetent berät, sondern zudem alle Anforderungen hinsichtlich des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) erfüllt.

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