Ausbilderin am Flughafen Frankfurt: Selma über ihren Job bei Securitas
Selma ist Ausbilderin in der Luftsicherheit, klar, praxisnah und mit einer ruhigen Art, die Menschen wachsen lässt. Im Interview erzählt sie us von ihrer Arbeit am Flugahfen Frankfurt.
Persönliches
Wie heißt du und seit wann bist du bei Securitas?
Mein Name ist Selma Akkaya. Seit dem 01.11.2012 bin ich am Frankfurter Flughafen im Bereich Sicherheit tätig. Zuvor war ich über elf Jahre im Rahmen des § 8 LuftSiG als Ausbilderin für Personal- und Warenkontrollen am Standort Frankfurt beschäftigt.
An welchem Standort arbeitest du aktuell?
Ich arbeite als Ausbilderin am Flughafen Frankfurt.
Welche Position hast du und wie bist du dazu gekommen?
Durch eine Kontaktperson in der Personalabteilung von Securitas wurde ich auf die Möglichkeit aufmerksam, als Ausbilderin im Bereich Fluggastkontrollen tätig zu werden. Da ich offen für neue Herausforderungen bin und meine fachliche Kompetenz erweitern wollte, habe ich den Wechsel am 01.06.2023 zu Securitas angenommen und erfolgreich eine Umschulungsmaßnahme von § 8 LuftSiG auf § 5 LuftSiG absolviert.
Der Job
Wie sieht ein typischer Arbeitstag bei dir aus?
Mein Arbeitstag ist sehr abwechslungsreich, was das Ganze so spannend macht. Unsere Aufträge sind Fortbildungen halten, Mitarbeitende auf Rezertifizierungen vorbereiten sowie Nachschulungen geben, wenn Mitarbeitende offene oder verdeckte Tests nicht bestehen. Da jeder Ausbilder bei uns in der Lage ist alle Bereiche abzudecken und wir flexibel einsetzbar sind, ist der Arbeitsalltag, mit vorher nicht bekannten Teilnehmern immer wieder eine Überraschung. Durch Planung von vereinzelt administrativen Tage im Büro, haben wir die Möglichkeit uns eigenständig auf den aktuellen Wissenstand (Selbststudium) zu halten. Gelegentlich helfe ich auch in der Konzeption aus, wobei mir der Teil „Soziale Kompetenz“ am meisten Spaß macht. Das Wichtigste in meinem Beruf als Ausbilder ist es zu erkennen, welchen Lerntypen man vor sich hat. Jeder Teilnehmer ist individuell und lernt anders. Durch mein Berufsbegleitendes Studium als „Geprüfte Dozentin in der Erwachsenenbildung“ bin ich in der Lage gewisse Tools der Psychologie anzuwenden und meine Teilnehmer abzuholen. Durch die Anwendung der Mischung Methodik, Didaktik, Empathie und Humor fällt es mir leicht die Teilnehmer für mich zu gewinnen und sie zu motivieren, was zu einem Lernerfolg führt. Ich besitze weitere Zertifikate wie Führungskraft als Coach und die Sachkundeprüfung § 34a der Gewerbeordnung.
Karriere & Entwicklung
Was würdest du jemandem raten, der bei Securitas in deinen Beruf einsteigen möchte?
Mein Rat an Personen, die diesen Beruf ausüben möchten, ist, eine ehrliche Selbstreflektion, ob man gewisse Eigenschaften besitzt. Fachliche Kompetenz kann man sich mit Fleiß aneignen. Viel wichtiger ist die Kompetenz im Umgang mit Menschen sowie viel Geduld und das Talent zu motivieren. Zusammengefasst kommt man bei diesem Beruf nur zum Erfolg, wenn man mit Herz unterrichtet.
Team & Zusammenarbeit
Was schätzt du an deinem Team besonders?
Ich schätze in unserem Team sehr den Zusammenhalt und das wir uns gegenseitig ergänzen und auch voneinander lernen. Oft werden Herausforderungen untereinander geklärt und lösungsorientiert gehandelt, damit es nicht zu Störungen des Betriebsablaufs kommt.
Was Möchtest Interessierten mit auf den Weg geben?
Sicherheit ist ein Grundbedürfnis des Menschen und wir helfen dabei!
Bewerbende sollten auf jeden Fall wissen, dass dieser Job nicht lediglich zum Geld verdienen gedacht ist, sondern primär ein höchst an Verantwortung mit sich bringt und sie ein Teil der Sicherheitskultur sind.
Wenn auch Sie sich für eine Tätigkeit interessieren, bei der Sie Menschen auf verantwortungsvolle Aufgaben in der Luftsicherheit vorbereiten und aktiv zur Sicherheitskultur am Flughafen beitragen, dann bewegen Sie sich im gleichen Umfeld wie Selma. Damit diese Aufgabe professionell und verlässlich ausgeübt werden kann, gibt es klare gesetzliche Rahmenbedingungen für Ausbilderinnen und Ausbilder in der Luftsicherheit.
Zusätzliche Informationen zu § 8 LuftSiG und § 5 LuftSiG
§ 8 LuftSiG – Ausbilderinnen und Ausbilder in der Luftsicherheit
§ 8 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) regelt die Anforderungen an Personen, die Schulungen in der Luftsicherheit durchführen. Dazu gehören u. a. Ausbilderinnen und Ausbilder für:
- Personal- und Warenkontrollen
- Gepäck- und Frachtkontrollen
- Sonstige sicherheitsrelevante Tätigkeiten im Luftverkehr
Für Ausbilderinnen und Ausbilder in der Luftsicherheit gelten – vereinfacht – folgende Voraussetzungen nach § 8 LuftSiG:
- Zulassung/Anerkennung durch die zuständige Luftsicherheitsbehörde: Ohne diese behördliche Anerkennung dürfen keine Schulungen in der Luftsicherheit durchgeführt werden.
- Fachliche Qualifikation: Zum Beispiel nachgewiesene Kenntnisse in der Luftsicherheit und Erfahrung in den jeweiligen Kontrollbereichen (z. B. Personal-, Waren-, Gepäck- oder Frachtkontrollen).
- Pädagogische Eignung: Fähigkeit, Erwachsene zu unterrichten, Lernprozesse zu gestalten und Teilnehmende didaktisch und methodisch sinnvoll anzuleiten.
- Zuverlässigkeit im Sinne des Luftsicherheitsrechts: Dazu gehört insbesondere eine bestandene Zuverlässigkeitsüberprüfung nach LuftSiG.
- Einhaltung der behördlich vorgegebenen Ausbildungsinhalte und -standards: Ausbilderinnen und Ausbilder müssen die von der Luftsicherheitsbehörde festgelegten Lehrpläne, Inhalte und Qualitätsstandards in ihren Schulungen umsetzen.
Während Selma als Ausbilderin nach § 8 LuftSiG vor allem Schulungen in der Luftsicherheit verantwortet, qualifizierte sie sich mit der Umschulung nach § 5 LuftSiG zusätzlich für den Bereich der Fluggast- und Handgepäckkontrollen. Damit arbeitet sie heute noch näher am operativen Geschehen an der Kontrollstelle: Selma bereitet als Ausbilderin Mitarbeitende genau auf diese Aufgaben nach § 5 LuftSiG vor. Sie sorgt dafür, dass Kontrollkräfte nicht nur die rechtlichen und fachlichen Anforderungen kennen, sondern diese im Alltag sicher anwenden können – von der Technikbedienung bis zum Umgang mit Fluggästen.
§ 5 LuftSiG – Fluggastkontrollkräfte
§ 5 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) regelt die Sicherheitskontrollen von Fluggästen und ihrem Handgepäck. Mitarbeitende, die in diesem Bereich eingesetzt werden, müssen besondere Anforderungen erfüllen, weil sie direkt an der Kontrollstelle arbeiten und damit eine zentrale Rolle für die Sicherheit im Luftverkehr haben.
Was regelt § 5 LuftSiG (vereinfacht)?
Mitarbeitende nach § 5 LuftSiG sind u. a. zuständig für:
- Die Kontrolle von Fluggästen
- Die Kontrolle von Handgepäck und mitgeführten Gegenständen
- Die Anwendung technischer Kontrollmittel (z. B. Röntgengeräte, Metalldetektoren)
- Die Umsetzung der jeweils gültigen Sicherheitsvorgaben an der Kontrollstelle
Typische Voraussetzungen für Kontrollkräfte nach § 5 LuftSiG:
- Zuverlässigkeitsüberprüfung: Eine behördliche Zuverlässigkeitsüberprüfung ist zwingend erforderlich, bevor jemand an der Kontrollstelle eingesetzt werden darf
- Spezielle Luftsicherheits-Schulung: Erfolgreiche Teilnahme an einer behördlich anerkannten Ausbildung für Fluggastkontrollkräfte nach § 5 LuftSiG, inklusive theoretischer und praktischer Inhalte.
- Regelmäßige Fortbildungen und Rezertifizierungen: Das Wissen und die praktischen Fähigkeiten müssen in festgelegten Abständen aufgefrischt und durch Prüfungen nachgewiesen werden.
- Eignung für den Dienst an der Kontrollstelle: Dazu gehören u. a. Konzentrationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein, ein professioneller Umgang mit Fluggästen sowie die Fähigkeit, auch in Stresssituationen ruhig und regelkonform zu handeln.
Wenn Sie sich für eine Tätigkeit als Ausbilderin oder Ausbilder in der Luftsicherheit – sowohl im Bereich der Fluggastkontrolle nach § 5 Luftsicherheitsgesetz als auch im Bereich der Schulung von Luftsicherheitskräften nach § 8 Luftsicherheitsgesetz – am Flughafen interessieren, bewerben Sie sich gerne über unseren Stellenmarkt.