Aviation Security Services
An über 150 Flughäfen weltweit sorgen wir für Luftsicherheit – mit Fluggastkontrollen, Frachtüberwachung und VIP-Services.
Arbeitssicherheit im Unternehmen schützt Ihre Mitarbeitenden wirksam vor Unfällen und Erkrankungen am Arbeitsplatz. Gleichzeitig erfüllen Sie damit die Anforderungen von Berufsgenossenschaften und Unfallversicherern. Wir stehen Ihnen dabei mit einer umfassenden sicherheitstechnischen und betriebsärztlichen Betreuung zuverlässig zur Seite.
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Die Umsetzung von Arbeitsschutz- und Gesundheitsschutzvorschriften hat einen stark präventiven Charakter und steigert das Gefahrenbewusstsein Ihrer Mitarbeitenden spürbar. Arbeitsunfälle können so reduziert und Kosten nachhaltig gesenkt werden. Gleichzeitig mindert die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben das Risiko von Bußgeldern und rechtlichen Konsequenzen im Ereignisfall.
Ihre Vorteile mit Securitas im Überblick:
Sichern Sie sich mit Securitas ein ganzheitliches Arbeitsschutzkonzept – gesetzeskonform, praxisnah und individuell auf Ihr Unternehmen zugeschnitten.
Ob Luftfahrt, Events oder Gleisbau – wir schützen Ihr Unternehmen direkt vor Ort, flexibel und mit moderner Technik. So bleiben Sie auf Ihr Kerngeschäft fokussiert.
An über 150 Flughäfen weltweit sorgen wir für Luftsicherheit – mit Fluggastkontrollen, Frachtüberwachung und VIP-Services.
Ein digitales Besuchermanagement optimiert Ihre Empfangsprozesse, steigert die Sicherheit und ist dabei DSGVO-konform.
Erfahrene Doormen und Shop Guards schützen Ihr Geschäft wirkungsvoll vor Diebstahl, Betrug und interner Kriminalität.
Ein professioneller Empfang mit moderner Zutrittskontrolle und zuverlässiger Gesprächsvermittlung sorgt für den besten ersten Eindruck.
Unser Team von Fachkräften für Arbeitssicherheit (SiFa) begleitet Sie kompetent durch alle Fragen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Wir sorgen dafür, dass Ihre Arbeitsplätze sicher sind, gesetzliche Vorgaben erfüllt werden und Ihre Mitarbeitenden sicher am Arbeitsplatz geschützt sind.
Unsere Leistungen im Überblick:
Mit den SiFa-Leistungen von Securitas schaffen Sie sichere Arbeitsbedingungen, erfüllen Ihre Pflichten als Arbeitgeber und fördern aktiv die Gesundheit Ihrer Mitarbeitenden.
FAQ
Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz. Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, uns diese mitzuteilen – wir helfen Ihnen gerne weiter!
Zwar ist jeder Beschäftigte grundsätzlich verpflichtet, sich aktiv am Arbeitsschutz zu beteiligen, die Verantwortung für den Arbeitsschutz trägt aber der Unternehmer. Der Arbeitgeber ist nach dem Arbeitsschutzgesetz verpflichtet, für eine geeignete Organisation und den Betriebsarzt zu sorgen. Dazu gehört auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit. Wird keine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt, kann es bei Schadensfällen zur persönlichen Haftung kommen. Die Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt mit ihrer Fachkenntnis den Arbeitgeber bei der Erfüllung relevanter Vorschriften und bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung.
Ihr Nutzen liegt insbesondere in der präventiven Planung und Gestaltung von Arbeitsprozessen. Durch die frühzeitige Einbindung werden mögliche Defizite oder potenzielle Gefährdungen im Arbeitsschutz rechtzeitig erkannt. Dadurch können aufwendige Nachbesserungen oder Prozessänderungen und somit Zusatzkosten für das Unternehmen vermieden werden.
Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Sicherheit und den Gesundheitsschutz ihrer Beschäftigten bei der Arbeit zu gewährleisten. Um den Arbeitsschutz zu sichern und zu verbessern, legt das Gesetz einige Maßnahmen fest, die zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren dienen. Zu diesen Maßnahmen gehört in erster Linie die kontinuierliche Beurteilung der Arbeitsbedingungen mithilfe einer Gefährdungsbeurteilung. Die Unfallverhütungsvorschrift „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ (DGUV Vorschrift 2) konkretisiert das Arbeitssicherheitsgesetz und bestimmt die Bestellung, Anforderungen und Aufgabenfelder von Betriebsärzten und Fachkräften für Arbeitssicherheit genauer.
Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV Vorschrift 2 hat jeder Arbeitgeber eine Sifa schriftlich zu bestellen. Bereits ab dem ersten Angestellten benötigen daher alle Unternehmen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit. Der Umfang der sicherheitstechnischen Betreuung hängt von der Anzahl der Beschäftigten und den im Betrieb vorliegenden Gefährdungen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten ab.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat gemeinsam mit dem Betriebsarzt bzw. der Betriebsärztin die Aufgabe, den Arbeitgeber in allen Fragen der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu beraten und zu unterstützen. Darüber hinaus hat sie Unterrichtungs- und Beratungspflichten gegenüber dem Betriebs- bzw. Personalrat.
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit berät und unterstützt insbesondere zu folgenden Aufgabenkomplexen:
Daraus folgt Unterstützung hinsichtlich einer geeigneten Organisation (Aufbau- und Ablauforganisation), so dass Sicherheit und Gesundheitsschutz bei allen Tätigkeiten beachtet und in die betrieblichen Führungsstrukturen eingebunden werden.
Bereits ab einem Mitarbeitenden haben Sie als Unternehmer die Pflicht, einen Betriebsarzt bereit zu stellen. Der Betriebsarzt ist für die betriebsärztliche Betreuung in Ihrem Unternehmen zuständig. Er unterstützt Sie bei der Beurteilung von Arbeitsbedingungen und Arbeitsplätzen (Gefährdungsbeurteilungen-GBU). Zudem ist er zuständig für die Beobachtung des Arbeitsschutzes im Betrieb. Dies schließt die regelmäßige Begehung der Arbeitsstätten ebenso ein wie die Untersuchung und arbeitsmedizinische Beurteilung der Beschäftigten und die arbeitsmedizinische Vorsorge.
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