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    Richtigstellung zur Berichterstattung der Rheinischen Post

    In ihrem Artikel „Sicherheitskraft übersah Einbruch im Kaufhof an der Kö” vom 9. April 2026 hat die Rheinische Post Securitas Deutschland als den für die Sicherheit der betroffenen Filiale zuständigen Dienstleister benannt. Diese Darstellung ist falsch.

    Sicherheitsmitarbeiterin in einer NSL von Securitas

    Securitas war in dem betreffenden Objekt ausschließlich mit der Alarmüberwachung beauftragt. Nach Auslösung des Alarms hat Securitas die vertraglich vereinbarten Maßnahmen, darunter die unverzügliche Alarmierung der Polizei, ordnungsgemäß und innerhalb kürzester Zeit umgesetzt. Securitas-Personal war zu keinem Zeitpunkt vor Ort im Einsatz.

    Wir haben die Rheinische Post aufgefordert, ihre Berichterstattung entsprechend richtigzustellen.

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