Wer darf im Sicherheitsdienst arbeiten?
Wer darf im Sicherheitsgewerbe arbeiten, welche persönlichen Voraussetzungen zählen in der Praxis und welche Qualifizierungen sind typisch? Von der IHK Unterrichtung nach § 34a GewO bis zu weiterführenden Wegen wie der Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder der Weiterbildung zur Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft. Damit erhalten Sie eine verständliche Orientierung, welche Schritte für den Einstieg notwendig sind und welche Einsatzbereiche sich daraus ergeben.
Darf ich überhaupt im Sicherheitsdienst arbeiten?
Sam will es wissen. Sam ist 27, lebt seit einigen Jahren in Deutschland und überlegt, beruflich neu zu starten. Ein Job im Sicherheitsdienst klingt passend: klare Abläufe, Verantwortung, viel Kontakt mit Menschen. Doch schon nach den ersten Recherchen tauchen Fragen auf, die Sam nicht mehr loslassen.
Brauche ich eine Ausbildung oder reicht ein Kurs? Was bedeutet eigentlich § 34a? Muss ich eine Prüfung machen? Und warum fragen manche Arbeitgeber so genau nach Wohnsitzzeiten und Deutschkenntnissen?
Sam spricht mit Bekannten, liest Stellenausschreibungen und merkt schnell: Sicherheitsdienst ist kein Berufsfeld, in das man einfach so hineinrutscht. Es gibt gesetzliche Vorgaben, behördliche Prüfungen und je nach Einsatzgebiet unterschiedliche Qualifikationen. Genau das ist gut so, denn wer Sicherheit professionell unterstützt, muss zuverlässig sein, rechtssicher handeln und in kritischen Situationen ruhig bleiben.
Damit Sie nicht wie Sam vor einem Berg von Fragen stehen, kommt hier die klare Orientierung: Wer darf im Sicherheitsgewerbe arbeiten, welche Voraussetzungen gelten und welche Qualifikationen öffnen welche Aufgabenbereiche? Wir klären Sie auf!
Die Spielregeln: Was das Gesetz zum Bewachungsgewerbe sagt
Das Sicherheitsgewerbe ist in Deutschland über § 34a der Gewerbeordnung geregelt. Vereinfacht bedeutet das: Wer gewerbsmäßig Leben oder Eigentum fremder Personen bewacht, fällt unter das Bewachungsgewerbe. Dafür gelten klare Anforderungen an Zuverlässigkeit und Qualifikation.
Zusätzlich konkretisieren die Bewachungsverordnung (BewachV) und die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zum Vollzug von § 34a GewO und zur BewachV, wie Behörden prüfen und welche Nachweise in der Praxis relevant sind.
Ein zentraler Punkt: Bevor jemand im Sicherheitsdienst eingesetzt wird, wird die Zuverlässigkeit behördlich geprüft. Außerdem muss je nach Tätigkeit eine IHK Unterrichtung oder die IHK Sachkundeprüfung nach § 34a GewO vorliegen.
Die Einstiegsfrage: Diese Voraussetzungen sind in der Praxis entscheidend
Mindestalter: Unter 18 geht nichts
Für Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe ist Volljährigkeit Voraussetzung.
Zuverlässigkeit: Führungszeugnis, Registerabfragen, behördliche Bewertung
Sicherheitsaufgaben basieren auf Vertrauen. Deshalb wird geprüft, ob Einträge oder Vorfälle vorliegen, die gegen eine Beschäftigung sprechen. In vielen Übersichten wird das als einwandfreies Führungszeugnis beschrieben. In der Praxis entscheidet die zuständige Behörde anhand der Zuverlässigkeitsprüfung.
Wichtig: Es geht nicht nur um das Führungszeugnis. Je nach Fall werden weitere Auskünfte eingeholt und bewertet.
Aufenthalt und Meldehistorie: Warum das wichtig ist
Für die Zuverlässigkeitsprüfung ist relevant, ob Behörden belastbare Auskünfte bekommen. In den Verwaltungsvorschriften ist geregelt: Wenn sich eine Person in den letzten drei Jahren vor der Zuverlässigkeitsprüfung nicht im Inland oder in einem EU oder EWR Staat aufgehalten hat und die Zuverlässigkeit deshalb nicht ausreichend festgestellt werden kann, kann das zur Versagung führen.
Das erklärt, warum Aufenthalt und Meldehistorie in Bewerbungen häufig konkret abgefragt werden.
Zusatz bei Securitas, gemäß unseren Vorgaben:
Eine Anstellung bei Securitas kommt in der Regel nur in Frage, wenn Bewerbende seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben und gemeldet sind und mindestens Deutschlevel B2 nachweisen können.
Deutschkenntnisse: Verstehen, dokumentieren, deeskalieren
Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift sind im Sicherheitsdienst wichtig. Dienstanweisungen, Protokolle, Meldungen und Kommunikation mit Polizei, Feuerwehr oder Ansprechpersonen beim Kunden müssen klar funktionieren.
Qualifikationsnachweis: Unterrichtung oder Sachkunde nach § 34a GewO
Ohne Qualifikationsnachweis geht es nicht. Mindestens erforderlich ist in vielen Fällen die IHK Unterrichtung nach § 34a GewO. Für bestimmte Tätigkeiten ist die IHK Sachkundeprüfung verpflichtend.
Unterrichtung oder Sachkunde: Was ist der Unterschied?
IHK Unterrichtung nach § 34a GewO: der typische Einstieg
Die Unterrichtung ist für viele Tätigkeiten die Mindestqualifikation. Sie dauert 40 Unterrichtsstunden und wird von der IHK durchgeführt.
Typische Inhalte sind unter anderem Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Datenschutz, Strafrecht, Umgang mit Menschen und Deeskalation sowie Grundlagen der Sicherheitstechnik.
Damit sind zum Beispiel Tätigkeiten möglich wie Objektschutz, Werkschutz, Revierdienst oder Empfangsdienst, sofern das konkrete Einsatzgebiet keine Sachkunde erfordert.
IHK Sachkundeprüfung nach § 34a GewO: Pflicht für bestimmte Einsatzfelder
Die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO ist immer dann relevant, wenn es um anspruchsvollere Bewachungstätigkeiten geht, bei denen Mitarbeitende mehr Verantwortung tragen, häufiger mit Konfliktsituationen umgehen müssen oder in Bereichen mit öffentlichem Verkehr eingesetzt werden. Sie baut auf den gesetzlichen Anforderungen des Bewachungsgewerbes auf und prüft vertiefte Kenntnisse, unter anderem zu rechtlichen Grundlagen, Datenschutz, dem Umgang mit Menschen inklusive Deeskalation, Unfallverhütung sowie Grundlagen der Sicherheitstechnik. Ziel ist, Personal für komplexere Einsätze zu qualifizieren, zum Beispiel für Kontrollgänge in Bereichen mit tatsächlichem öffentlichem Verkehr oder für Einlasskontrollen bei bestimmten Veranstaltungsformaten.
Typische Aufgabenbereiche, für die die Sachkundeprüfung häufig erforderlich ist, sind Einlasskontrollen im Türbereich gastgewerblicher Diskotheken sowie in sicherheitsrelevanten Einlasssituationen bei größeren Veranstaltungen. Auch Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum oder in Hausrechtsbereichen mit tatsächlichem öffentlichem Verkehr können darunter fallen, etwa im Rahmen von Citystreifen oder vergleichbaren Einsätzen. Weitere Beispiele sind Tätigkeiten im Schutz vor Ladendiebstahl, also im Bereich der Einzelhandelsdetektei, sowie bestimmte Bewachungsaufgaben in besonders sensiblen Einrichtungen oder in Aufnahmeeinrichtungen, insbesondere wenn eine leitende Funktion übernommen wird. Welche Tätigkeit konkret die Sachkunde erfordert, hängt dabei vom Einsatzauftrag und der rechtlichen Einordnung durch die zuständige Behörde ab.
In der Sachkundeprüfung werden typischerweise folgende Themengebiete vertieft abgefragt:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Gewerberecht und relevante Grundlagen aus dem BGB, dazu Straf und Strafverfahrensrecht inklusive Notwehr und Nothilfe sowie Datenschutz.
- Ergänzend geht es um den professionellen Umgang mit Menschen, etwa Konfliktbewältigung, Deeskalation und situationsgerechte Kommunikation.
- Außerdem gehören Grundzüge der Alarm und Sicherungstechnik sowie der Videoüberwachung zur Wissensbasis.
- Ebenfalls Bestandteil sind Themen der Unfallverhütung und die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften für Wach und Sicherungsdienste.
Von der Unterrichtung nach § 34a GewO unterscheidet sich die Sachkundeprüfung deutlich. Die Unterrichtung ist die Mindestqualifikation und berechtigt vor allem zu einfacheren Bewachungstätigkeiten, zum Beispiel an der Pforte, bei grundlegenden Objektschutzaufgaben oder bei der Baustellenbewachung. Die Sachkundeprüfung ist dagegen für bestimmte, anspruchsvollere Tätigkeiten vorgeschrieben, weil sie eine deutlich tiefere Sachkunde in den genannten Themenbereichen nachweist und damit die Grundlage für Einsätze mit höherem Risiko und höherer Verantwortung bildet.
Aufgabenbereiche im Sicherheitsdienst
Sicherheitsdienst ist vielfältig. Je nach Auftrag, Qualifikation und Objekt unterscheiden sich die Aufgaben deutlich. Typische Bereiche sind der Objektschutz und Werkschutz. Dort übernehmen Sicherheitsmitarbeitende Kontrollrunden nach Plan, führen Schließrunden durch, kontrollieren Tore sowie Zufahrten, prüfen Zustände vor Ort, dokumentieren Feststellungen und verfolgen Alarme nach Dienstanweisung.
Ein weiterer Bereich ist der Empfangsdienst mit Zutrittskontrolle. Hier geht es um die Anmeldung und Identitätsprüfung nach Kundenprozess, die Ausgabe und Verwaltung von Zutrittsmedien, die laufende Dokumentation inklusive Besuchslisten und Meldungen sowie die Rolle als erste Ansprechperson bei Fragen im Objekt.
Im Revierdienst fahren Sicherheitsmitarbeitende mehrere Standorte nacheinander an. Sie führen Sichtkontrollen und Schließdienste durch, melden Feststellungen und reagieren schnell auf Alarme oder Unregelmäßigkeiten.
Beim Veranstaltungsschutz stehen Einlassorganisation und Berechtigungsprüfung im Vordergrund. Dazu kommen Konfliktprävention, Deeskalation und die enge Zusammenarbeit mit Einsatzleitung und Behörden.
In der Einzelhandelssicherheit liegt der Fokus auf Prävention von Ladendiebstahl und Beobachtung sowie auf einem rechtssicheren Vorgehen bei Verdachtsfällen. Für diese Tätigkeiten ist häufig die Sachkundeprüfung nach § 34a GewO erforderlich.
Zwei Karrierewege, die in der Praxis besonders häufig sind
Weg 1: Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit
Wenn Sie langfristig im Sicherheitsgewerbe bleiben und mehr Verantwortung übernehmen möchten, ist die Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit ein stabiler Weg. Attraktiv ist vor allem, dass Sie einen anerkannten Berufsabschluss mit einem breiten Fundament erwerben. In der Ausbildung lernen Sie systematisch die relevanten Themen wie Recht, Kommunikation, Technik und Organisation. Dadurch entsteht eine gute Basis für spätere Spezialisierungen und mögliche Führungsaufgaben. Typisch ist eine Ausbildungsdauer von drei Jahren. Für viele Arbeitgeber ist diese Ausbildung ein starkes Signal, weil sie deutlich über die Mindestanforderungen hinausgeht.
Weg 2: Weiterbildung zur Geprüften Schutz und Sicherheitskraft (GSSK)
Die GSSK ist eine IHK Aufstiegsfortbildung für Menschen mit Berufspraxis. Sie passt besonders dann, wenn Sie bereits im Sicherheitsdienst arbeiten und sich fachlich weiterentwickeln oder mehr Verantwortung übernehmen möchten.
In der Regel wird entweder eine abgeschlossene Berufsausbildung plus mindestens zwei Jahre Praxis in der Sicherheitswirtschaft verlangt oder alternativ mindestens fünf Jahre Berufspraxis, davon mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft. Zusätzlich gilt meist ein Mindestalter von 24 Jahren und ein gültiger Erste Hilfe Lehrgang, der in der Regel nicht länger als 24 Monate zurückliegt.
Inhaltlich dreht sich die GSSK um Gefahrenabwehr, Brandschutz und Notfallmaßnahmen, den Einsatz von Schutz und Sicherheitstechnik sowie um Kommunikation und ein sicherheitsorientiertes Verhalten im Einsatz.
Kosten und Förderung: Wer bezahlt die Qualifikation?
Viele Einstiege laufen über Qualifizierungen, die bei Bildungsträgern stattfinden. In der Praxis kann eine Förderung über Agentur für Arbeit oder Jobcenter möglich sein, etwa über einen Bildungsgutschein, abhängig vom Einzelfall und der Maßnahme.
Schnellcheck: Passt der Einstieg für Sie?
Wenn Sie folgende Punkte mit Ja beantworten, sind die wichtigsten Hürden meist gut planbar:
- Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
- Es liegen keine relevanten Einträge vor und Sie bestehen die Zuverlässigkeitsprüfung.
- Ihre Aufenthalts- und Meldehistorie ist nachvollziehbar, idealerweise auch für die letzten drei Jahre im Inland oder EU oder EWR Raum. Wichtig: Eine Anstellung bei Securitas kommt in der Regel nur in Frage, wenn Bewerbende seit mindestens fünf Jahren in Deutschland leben.
- Sie bringen ausreichende Deutschkenntnisse (Deutschlevel B2) für Schulung, Dokumentation und Einsatzkommunikation mit.
- Sie erwerben mindestens die IHK Unterrichtung nach § 34a GewO oder direkt die Sachkundeprüfung, je nach Zielrolle.
Fazit: Sicherheitsdienst ist ein geregelter Einstieg mit klaren Entwicklungsstufen
Im Sicherheitsgewerbe darf arbeiten, wer volljährig ist, die Zuverlässigkeitsprüfung besteht, sprachlich und organisatorisch einsatzfähig ist und den passenden Qualifikationsnachweis nach § 34a GewO mitbringt. Für viele Tätigkeiten reicht die Unterrichtung, für bestimmte Einsatzfelder ist die Sachkundeprüfung Pflicht.
Wenn Sie die ersten Schritte sauber planen, entsteht aus einem Einstieg oft eine echte Laufbahn. Mit Ausbildung zur Fachkraft für Schutz und Sicherheit oder einer späteren GSSK Fortbildung können Sie Verantwortung ausbauen und Aufgaben übernehmen, bei denen professionelles Handeln besonders zählt.