Die Sicherheitsfachschule bietet Prüfungsvorbereitung zur GSSK an. Diese dauert in etwa 240 UE, und wird nach Vereinbarung durchgeführt.
Die Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft ist eine Fortbildung.
Ziel
Durch die Prüfung ist festzustellen, ob die Qualifikation vorhanden ist, folgende im Zusammenhang stehende Aufgaben einer Geprüften Schutz- und Sicherheitskraft in der Sicherheitswirtschaft (gewerbliche Sicherheitsunternehmen und betriebliche Sicherheitseinrichtungen), insbesondere in Bewachungs-, Sicherungs- und Ordnungsdiensten, Veranstaltungs- und Verkehrsdiensten, wahrnehmen zu können:
- Abwenden von Schäden und Gefahren
- Aufrechterhalten von Sicherheit und Ordnung
- Nutzen der zur Verfügung stehenden Schutz- und Sicherheitstechnik
- Kundenorientiertes Handeln und Kommunizieren sowie deeskalierendes Wirken
- Beurteilen der eigenen rechtlichen Stellung sowie Berücksichtigen von Gesetzen und Vorschriften
Die mit Erfolg abgelegte Prüfung führt zum anerkannten Abschluss Geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft.
Zulassungsvoraussetzungen
- Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis in der Sicherheitswirtschaft oder
- Eine mindestens fünfjährige Berufspraxis, von der mindestens drei Jahre in der Sicherheitswirtschaft abgeleistet sein müssen
- Ein Mindestalter von 24 Jahren
- Die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang, dessen Beendigung nicht länger als 24 Monate zurückliegt
- Deutsch B2 in Wort und Schrift
- Einwandfreies Führungszeugnis