Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
Mit der erfolgreich absolvierten Sachkundeprüfung legst du das Fundament für deine Karriere im Sicherheitsgewerbe. Ob als Sicherheitskraft im Objektschutz, bei Veranstaltungen oder im Einzelhandel – dieses anerkannte Qualifikationszertifikat eröffnet dir vielfältige Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten.
* = Pflichtfelder


Sachkundeprüfung nach § 34a GewO – dein Einstieg in die Sicherheitsbranche
Die Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von der Industrie- und Handelskammer (IHK) abgenommen. Sie ist die Grundlage für viele Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe – ob als Sicherheitskraft im Objektschutz, Revierdienst oder bei Veranstaltungen.
Die Sicherheitsfachschule von Securitas bereitet dich gezielt auf die Inhalte und Anforderungen der Prüfung vor. In praxisnahen Trainings und intensiven Vorbereitungskursen vermitteln wir dir genau das Wissen, das du brauchst, um die IHK-Prüfung sicher zu bestehen.
Inhalte der Vorbereitung:
- Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (inkl. Gewerbe- und Datenschutzrecht)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Straf- und Verfahrensrecht, inkl. Umgang mit Waffen
- Unfallverhütungsvorschriften für Sicherheitsdienste
- Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalation und interkulturelle Kompetenz
- Grundlagen der Sicherheitstechnik
Voraussetzungen zur Teilnahme an der IHK-Prüfung:
- Mindestalter 18 Jahre
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
- Einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
Gut zu wissen:
Die Sachkundeprüfung bestätigt deine fachliche und persönliche Eignung und ist ein entscheidender Schritt auf deinem Weg in eine sichere berufliche Zukunft – wir begleiten dich dabei.
-
FAQ
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Sachkundeprüfung nach § 34a GewO
Hier findest du Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Sachkundeprüfung nach § 34a GewO. Solltest du weitere Fragen haben, zögere bitte nicht, uns diese mitzuteilen – wir helfen dir gerne weiter!
-
Die Sachkundeprüfung nach § 34a der Gewerbeordnung hat nach der BewachV den Zweck, den Nachweis zu erbringen, dass sachkundige Personen die für die eigenverantwortliche Wahrnehmung von Bewachungsaufgaben erforderlichen Kenntnisse über die dafür notwendigen rechtlichen Vorschriften und fachbezogenen Pflichten und Befugnisse sowie deren praktische Anwendung erworben haben.
Für folgende Bewachungstätigkeiten ist der Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung nach § 34a der GewO erforderlich:
- Kontrollgänge im öffentlichen Verkehrsraum und in Hausrechtsbereichen mit tatsächlich öffentlichem Verkehr
- Kaufhausdetektive zum Schutz vor Ladendieben
- Bewachungen im Einlassbereich von gastgewerblichen Diskotheken
- Bewachung von Aufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende oder Flüchtlinge in leitender Funktion
- Bewachung von zugangsgeschützten Großveranstaltungen in leitender Funktion
Bei Vorliegen folgender Nachweise ist der Nachweis der Sachkundeprüfung nicht erforderlich:
1. Nachweis einer mit Erfolg abgelegten Abschlussprüfung
a) als geprüfte Werkschutzfachkraft,
b) als geprüfte Schutz- und Sicherheitskraft (GSSK),
c) als Servicekraft für Schutz und Sicherheit,
d) als Fachkraft für Schutz und Sicherheit,
e) als geprüfter Meister für Schutz und Sicherheit oder als geprüfte Meisterin für Schutz und Sicherheit,
f) als geprüfter Werkschutzmeister oder als geprüfte Werkschutzmeisterin,2. Prüfungszeugnis über den erfolgreichen Abschluss im Rahmen einer Laufbahnprüfung
mindestens für den mittleren Dienst im Bereich der Ausbildung für den Polizeivollzugsdienst eines Landes oder des Bundes, für den Justizvollzugsdienst, für den waffentragenden Bereich des Zolldienstes und für den Feldjägerdienst der Bundeswehr,
3. Prüfungszeugnis über einen erfolgreichen Abschluss eines rechtswissenschaftlichen
Studiums an einer Hochschule oder Akademie, die einen Abschluss verleiht, der einem Hochschulabschluss gleichgestellt ist, wenn zusätzlich ein Nachweis über eine Unterrichtung durch eine Industrie- und Handelskammer über die Sachgebiete nach § 7 Nummer 5 bis 7 vorliegt (5. Unfallverhütungsvorschrift Wach- und Sicherungsdienste, 6. Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen, Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt und 7. Grundzüge der Sicherheitstechnik.)
Personen im Sinne des § 34a Absatz 1a Satz 2 der Gewerbeordnung, die am 1. Januar 2003 seit mindestens drei Jahren befugt und ohne Unterbrechung im Bewachungsgewerbe Tätigkeiten nach § 34a Absatz 1a der Gewerbeordnung durchgeführt haben, bedürfen nicht der Sachkundeprüfung nach § 9. Der Gewerbetreibende bescheinigt diesen Personen, dass sie die Voraussetzungen des Satzes 1 erfüllen.
-
Die Abnahme der Sachkundeprüfung erfolgt durch eine anbietende Industrie- und Handelskammer (IHK)
Für die Prüfungsteilnahme ist grundsätzlich und aus rechtlicher Sicht keine Prüfungsvorbereitungsschulung notwendig, jedoch dringend anzuraten. Bei Durchfallquoten von durchschnittlich 60 % bis 65 % sind empfiehlt sich eine gründliche und fundierte Vorbereitung.
-
Die Kosten für die Sachkundeprüfung richten sich nach den Preistabellen der jeweiligen Kammer und liegen derzeit zwischen ca. 250-500 EUR.
Für die Prüfungsvorbereitung stehen folgende Möglichkeiten zur Auswahl:- Selbstbestimmtes Lernen mit Büchern, Skripten, Lernkarten, etc. (ca. 50-100 EUR)
- Präsenzlehrgänge in Form von Vollzeitunterricht oder Abendkursen. Die Kosten variieren stark nach Anbieter, Qualität und Vorbereitungszeit
- Online-Angebote zur Prüfungsvorbereitung. Auch hier variieren die Kosten je Anbieter und Qualität
-
Es gibt verschiedene Möglichkeiten der Finanzierung:
- Eigenleistung
- Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit oder einen alternativen Träger
- Gegebenenfalls der aktive oder zukünftige Arbeitgeber, z. B. Securitas
- Der Arbeitgeber (z. B. Securitas), z. B. bei Aufgabenwechsel von allgemeinen Bewachungsaufgaben hin zu Bewachungsaufgaben, die den Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung erfordern machen
- Bei Einsatz von Wachpersonen bei Kunden, die vertraglich auf den Nachweis einer erfolgreich abgelegten Sachkundeprüfung bestehen (Kundenwunsch)
-
Die Vorbereitung auf eine Sachkundeprüfung sowie die Sachkundeprüfung selbst kann nach eigener Planung oder nach einem Personalentwicklungsplan erfolgen.
Die Prüfungsvorbereitung und/oder Prüfung kann als Arbeitsleistung bewertet werden und durch den Arbeitgeber (z. B. Securitas) oder ggf. durch einen Träger erfolgen. Alternativ dazu kann die zu prüfende Person eine gesamtheitliche Eigenleistung erbringen oder mit dem Arbeitgeber anteilige Leistungsvereinbarungen abschließen.
-