Unterrichtung nach § 34a GewO
Die Unterrichtung nach § 34a Gewerbeordnung (GewO) ist eine gesetzlich vorgeschriebene Schulung für bestimmte Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe. Sie vermittelt rechtliche und fachliche Grundlagen, dauert 40 Unterrichtsstunden und wird von der IHK durchgeführt.
Typische Einsatzbereiche:
- Bewachung von Gewerbe- und Industrieobjekten
- Revier- und Streifendienste
- Empfangs- und Pförtnerdienste
- einfache Kontroll- und Ordnungsaufgaben
- Objektschutz mit Hausrechtsdurchsetzung
Leistungen:
Vermittlung rechtlicher Grundlagen (StGB, BGB, GewO), Umgang mit Menschen, Deeskalation, Grundlagen Sicherheitstechnik, Unfallverhütung, Brandschutz, Dokumentation, keine Prüfung – Nachweis erfolgt über Teilnahmebescheinigung
Relevante Synonyme & Suchbegriffe:
- 34a Unterrichtung
- Bewachungsgewerbe Unterrichtung
- Sicherheitsunterrichtung IHK
- Unterrichtung Sicherheit
- Unterrichtung Bewachung
Wichtig:
Die Unterrichtung nach § 34a GewO ist die Mindestqualifikation für Tätigkeiten im Bewachungsgewerbe. Sie dient als Grundlage für einen Einstieg in die Sicherheitsbranche. Securitas begleitet Mitarbeitende bei dieser Qualifikation und bietet anschließend Weiterbildungswege bis zur Sachkundeprüfung, GSSK oder Meister für Schutz und Sicherheit.
Wir sind einer der weltweit führenden Sicherheitspartner. Gerne sprechen wir mit Ihnen darüber, wie wir Ihre Mitarbeitenden, Vermögenswerte und Objekte schützen können. Rufen Sie uns an oder füllen Sie unser Kontaktformular aus.
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