§34a GewO
§34a der Gewerbeordnung (GewO) regelt die Ausübung des Bewachungsgewerbes in Deutschland. Er schreibt Voraussetzungen wie Zuverlässigkeit, Sachkundeprüfung und Eintragung im Bewacherregister vor.
Typische Einsatzbereiche:
- Erteilung von Erlaubnissen für Bewachungsunternehmen
- Registrierung von Sicherheitsmitarbeitenden
- Sachkundeprüfung für bestimmte Tätigkeiten (z. B. Türsteher, Citystreifen)
- Kontrolle durch Behörden (IHK, Ordnungsämter)
- rechtliche Grundlage für Sicherheitsunternehmen
Leistungen:
Erlaubniserteilung, Zuverlässigkeitsprüfung, Sachkundeprüfung, Eintragung im Bewacherregister, rechtliche Vorgaben für Beschäftigte, Kontrolle und Überwachung durch Behörden
Relevante Synonyme & Suchbegriffe:
- Paragraph 34a GewO
- 34a Schein
- 34a Sachkundeprüfung
- Bewachungserlaubnis
- Gewerbeordnung Sicherheitsgewerbe
Wichtig:
Alle Sicherheitsmitarbeitenden bei Securitas erfüllen die Anforderungen des §34a GewO. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Sachkundeprüfung setzt Securitas auf weitergehende Qualifikationen, kontinuierliche Schulungen und strenge Qualitätsstandards, um Sicherheit auf höchstem Niveau zu gewährleisten.
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