Eine wesentliche Voraussetzung für einen wirksamen Einbruchschutz ist die Kombination aus mechanischer Sicherungstechnik (z. B. Fenstergitter, Schlösser und Riegel an Fenstern und Türen, Zäune, etc.) und einer elektronischen Überwachung. Letztere bietet viele Möglichkeiten, im Falle eines versuchten Einbruchs einen Alarm auszulösen.
Außenhautüberwachung: Dieser Begriff umfasst die Überwachung von allen Arten des Zugangs von außen ins Objektinnere, wie Fenster, Türen und sonstige Möglichkeiten des Eindringens in das Gebäude. Die Außenhautüberwachung wird in drei Begrifflichkeiten unterteilt:
- Öffnungsüberwachung: Das können z. B. Magnetkontakte sein, die Fenster und Türen auf den Zustand "geöffnet" oder "geschlossen" überwachen.
- Verschlussüberwachung: Fenster, Türen usw. werden auf den Zustand "verschlossen" überwacht.
- Durchbruchüberwachung: Das können z. B. Glasbruchsensoren, Alarmtapeten, Körperschallmelder, etc. sein, die Wände, Fensterscheiben usw. auf Durchbruch überwachen.
Raumüberwachung: Bei der räumlichen Überwachung unterscheidet man zwischen zwei verschiedene Überwachungsarten:
- Fallenmäßige Überwachung: Überwachung von Bereichen, die Täter mit hoher Wahrscheinlichkeit betreten.
- Schwerpunktmäßige Überwachung: Überwachung von Teilen eines Sicherungsbereiches, in denen gefährdete Gegenstände konzentriert sind.
Welche Überwachungsart erforderlich ist, hängt von der Sicherungsklasse des zu überwachenden Objekts bzw. den Forderungen der Versicherung ab. Nur die Kombination von Außenhaut- und Raumüberwachung kann die optimale Überwachung bieten.
Für die Raumüberwachung werden üblicherweise Bewegungsmelder eingesetzt, wie Ultraschall- oder Mikrowellen-Bewegungsmelder, wobei am weitesten verbreitet Passiv-Infrarot-Bewegungsmelder (PIR-Melder) sind. Je nach Einsatzbereich stehen diese mit verschiedenen Strahlengang-Charakteristiken zur Verfügung:
- Flächenoptik für die Überwachung von Räumen
- Streckenoptik für die Überwachung von Fluren
- Vorhangoptik für die Überwachung von Durchstiegs-Bereichen, wie z. B. Türen, Tore, Wände, Glas-Fassaden, Schaufenster und Lichtkuppeln
Objektüberwachung: Hierbei handelt es sich um die Überwachung bestimmter Gegenstände, wie Tresore, Gemälde oder andere Kunstobjekte.
Freilandüberwachung: Diese umfasst alle Bereiche, die nicht vollständig umbaut sind, wie Terrasse, Garten, Hof, etc.