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Sachkundeprüfung nach § 34a GewO

Um im Sicherheitsgewerbe zu arbeiten, braucht es ein hohes Maß an Verantwortung und Fachwissen. Zweck der Sachkundeprüfung nach §34a ist es, die im Bewachungsgewerbe tätigen Personen mit den rechtlichen Vorschriften, fachspezifischen Pflichten und Befugnissen sowie deren praktischer Anwendung vertraut zu machen.

§34a Sachkundeprüfung

Die Unterrichtung nach §34a der Gewerbeordnung ist gesetzlich geregelt, wird durch die zuständige IHK durchgeführt wird nicht von der Sicherheitsfachschule durchgeführt.

Das Unterrichtungsverfahren im Bewachungsgewerbe umfasst inhaltlich die Sachgebiete:

  • Recht der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich Gewerberecht und Datenschutzrecht
  • Bürgerliches Gesetzbuch
  • Straf- und Verfahrensrecht einschließlich Umgang mit Waffen
  • Unfallverhütungsvorschriften Wach- und Sicherheitsdienste
  • Umgang mit Menschen, insbesondere Verhalten in Gefahrensituationen und Deeskalationstechniken in Konfliktsituationen, sowie interkulturelle Kompetenz unter besonderer Beachtung von Diversität und gesellschaftlicher Vielfalt und
  • Grundzüge der Sicherheitstechnik

Die bestandene Prüfung belegt die fachliche und menschliche Eignung einer Person für eine Tätigkeit im Sicherheitsgewerbe und wird von der IHK nach erfolgreichem Bestehen der Sachkundeprüfung ausgestellt.

Voraussetzungen:

  • Mindestalter 18 Jahre
  • Verständnis der deutschen Sprache in Wort und Schrift
  • Einwandfreies Führungszeugnis
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